18 September 2021

Was ist eine vereinfachte Rechnung?

Was muss eine Quittung enthalten?

Vereinfachte Rechnung. Was ist eine vereinfachte Rechnung? Eine vereinfachte Rechnung ist z. B. ein gewöhnlicher Kassenbon, den man in einem Geschäft erhält, wenn man einkauft. Es wäre umständlich, wenn man jedes Mal eine Rechnung bekommen müsste, wenn man zum Beispiel im Aldi-Markt Gemüse gekauft hat. Deshalb gibt es Regeln für vereinfachte Rechnungen, die nicht alle Regeln erfüllen müssen, die für normale Rechnungen gelten. Eine Quittung enthält nicht wirklich genügend Informationen, um als Grundlage für die Mehrwertsteuergesetzgebung akzeptiert zu werden. Normalerweise stehen Ihr Name und Ihre Adresse nicht auf dem Kassenbon bei Aldi Markt, wie Sie vielleicht schon bemerkt haben. Deshalb haben sie die Ausnahme der vereinfachten Rechnungen, die in der Alltagssprache Quittungen genannt werden. Früher lag die Obergrenze bei 150 €, aber jetzt kann eine vereinfachte Rechnung über einen Betrag von bis zu 250 € einschließlich Mehrwertsteuer ausgestellt werden und trotzdem für die Vorsteuererhebung gültig sein, wenn Sie für Ihr Unternehmen einkaufen und eine Quittung erhalten.

Wenn Sie an Kunden in anderen EU-Ländern verkaufen, können Sie die vereinfachte Rechnung nicht verwenden.

Eine vereinfachte Rechnung (Quittung) muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Lieferanten
  • Datum der Ausstellung
  • Menge, Art und Umfang der gelieferten Waren
  • Betrag der Entschädigung und der Mehrwertsteuer sowie der anwendbare Steuersatz oder im Falle einer Steuerbefreiung eine Angabe zur Begründung der Steuerbefreiung

Ausstellungsdatum

Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Lieferers/Leistungserbringers

Art der gelieferten Waren / erbrachten Dienstleistungen

zu entrichtender Mehrwertsteuerbetrag – oder die zu dessen Berechnung notwendigen Daten

genauer und eindeutiger Verweis auf die ursprüngliche Rechnung und die geänderten Einzelheiten (Gutschrift, Lastschrift oder ein anderes als Rechnung behandeltes Dokument)

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
§ 33 Rechnungen über Kleinbeträge

Hier können Sie nachlesen, was normale Rechnungen enthalten müssen

Ausnahme, wenn Beleg trotz höherem Betrag gültig ist

Es gibt einige wenige Ausnahmen, in denen eine vereinfachte Rechnung als ausreichend angesehen wird, obwohl der Gesamtbetrag höher ist als
250: Diese Fälle betreffen Situationen, in denen es erhebliche Schwierigkeiten gibt, eine vollständige Rechnung zu erhalten. Beispiele hierfür sind Einkäufe an Geldautomaten mit Kreditkarten (Benzin, Bahntickets). In diesen Fällen ist es notwendig, der Quittung oder dem Buchungsbeleg einen Kontoauszug beizufügen, der als Sekundärnachweis dafür dient, dass der Kauf tatsächlich stattgefunden hat und dass er mit Ihnen und Ihrem Unternehmen in Verbindung gebracht werden kann.

Hier finden Sie kostenlose Rechnungsvorlagen für die Rechnungsstellung