8 Juni 2021

Aufzeichnung von Verkäufen, wenn die Mehrwertsteuer im OSS verbucht wird

Buchhaltung von OSS-Verkäufen. Wie werden Verkäufe in andere Länder mit lokaler Umsatzsteuer erfasst? Auf welches Konto soll die deutsche Umsatzsteuer gebucht werden? Wie sollte die Umsatzsteuer nach dem 1. Juli 2021 bei Verkäufen in andere Länder verbucht werden? Wie werden Verkäufe mit lokaler Umsatzsteuer erfasst? Ist OSS das gleiche wie MOSS?

„Ich habe eine kurze Frage zu OSS. Wir importieren Waren aus China nach Deutschland und verkaufen diese Waren in ganz Europa, aber auch außerhalb der EU.“

„Müssen Sie bei der Registrierung für den OSS bei jeder einzelnen Transaktion nachverfolgen, in welches EU-Land diese verkauft werden und die Mehrwertsteuer jedes einzelnen EU-Landes unterschiedlich abrechnen?“

Ja, entweder direkt auf verschiedenen benutzerdefinierten Konten, oder Sie addieren alles in Excel-Tabellen und buchen Summen. Wie man es tatsächlich macht und wie man die bestehenden Bilanzierungsregeln einhält, daran hat anscheinend niemand gedacht, also muss jeder die Augen schließen und mit Dartpfeilen auf die Tafel werfen und hoffen, dass es richtig ist, wenn es in ein paar Jahren Positionen dazu gibt, wie es hätte gemacht werden sollen usw.

„Zum Beispiel werden Verkäufe nach Polen mit einem Mehrwertsteuersatz gebucht, und Spanien mit einem anderen, usw.“

Ja.

„Fühlt sich sehr umständlich und zeitaufwendig an, wenn man pro Quartal in so viele verschiedene EU-Länder verkauft.“

Ja, die Maximierung der Bürokratie ist die Raison d’etre der EU und sie geht ständig die Extrameile, um sicherzustellen, dass Unternehmen gezwungen werden, etwas anderes zu tun als das, was Einnahmen generiert.

Verkäufe mit lokaler Mehrwertsteuer in einem anderen Land buchen

Jetzt läuft der EU-Wahnsinn völlig aus dem Ruder. Ich warne schon seit 2014 davor und Worst-Case-Szenario wird jetzt Realität aus der Perspektive eines kleinen Unternehmens. Der bürokratische Zusammenbruch erreicht ein neues Niveau.

MOSS das für die Abrechnung der lokalen Mehrwertsteuer pro Land für elektronische Dienstleistungen verwendet wurde, wird jetzt in OSS umbenannt, und jetzt müssen Sie auch alle Fernverkäufe (Warenverkäufe) an Privatpersonen in anderen EU-Ländern in diesem System abrechnen.  spanische Mehrwertsteuer 21% an spanische Privatkunden, polnische Mehrwertsteuer 23% an polnische Privatkunden etc.

Der Kontenplan für 2021 ist nicht an diese neuen Regeln angepasst, die am 1. Juli 2021 in Kraft treten.

Es gibt keinen guten Weg, dies zu lösen, weil diese Regeländerungen in der Praxis einfach nicht funktionieren und ein noch größeres Loch in das System des Mehrwertsteuerbetrugs aufgerissen wird, als es bereits im „temporären EU-Mehrwertsteuersystem“ existiert – das nun schon seit einigen Jahrzehnten temporär ist. Sie ersetzen ein schlechtes Mehrwertsteuersystem durch ein noch schlechteres, das ist leider tatsächlich so.

In der Theorie wird es aber in gewisser Weise einfacher. Sie fakturieren mit dem Mehrwertsteuersatz, der dort gilt, wo der Kunde ist. Verkäufer aus Ländern mit niedriger Mehrwertsteuer haben keinen Vorteil mehr, da der Kunde immer mit seinem lokalen Mehrwertsteuersatz besteuert wird, unabhängig davon, von wo aus jemand verkauft, aber in der Praxis wird es zu einem bürokratischen Albtraum für Unternehmen.

Dieser Leitfaden in englischer Sprache kann ebenfalls hilfreich sein

Lösung: keine Verkäufe mehr innerhalb der EU?

„Danke für eine ordentliche Antwort, ich lese Ihre Seite oft.

Daher ist die beste Lösung, wenn Sie sich gerade hinter der Grenze befinden, den Verkauf innerhalb der EU komplett auszuschließen, um das Problem zu vermeiden, und nur innerhalb Deutschlands und außerhalb der EU zu verkaufen.“

Ja, das ist leider die gleiche „Lösung“, die sich viele Kleinunternehmer 2015 ausgedacht haben, als die Mehrwertsteuer je nach Land des Kunden auf Verkäufe von elektronischen Dienstleistungen eingeführt wurde. Sie hat auch zum BREXIT beigetragen, weil sie insbesondere in Großbritannien mit ihrer hohen Mehrwertsteuer-Registrierungsgrenze (entspricht etwa 100000 Euro) viele Kleinunternehmer verärgert hat – sie hatten sich vorher überhaupt nicht mit der Mehrwertsteuer auseinandersetzen müssen.

Trotz des ständigen Gezeters der EU-Politiker, wie viele Millionen jede Entscheidung, die sie treffen, den Unternehmen spart, ist die Realität oft das Gegenteil: Die Politiker schaffen mehr Kosten und Verwaltung für die Unternehmen, obwohl sie als Vereinfachung und Kosteneinsparung für die Unternehmen vermarktet werden.

„Es scheint das Vernünftigste zu sein, was man im Moment tun kann, da es mehr Kopfschmerzen mit den neuen Regeln verursacht, als man davon hat.“

Hört sich nach einer sinnvollen Strategie an, es sei denn, Sie sind bereit, aus praktischen Gründen „unter dem Radar zu fliegen“ und das Schlupfloch auszunutzen, das ich unten beschreibe. Meiner Meinung nach ist es gerechtfertigt, EU-Regeln zu ignorieren, wenn sie in der Realität nicht funktionieren. Das Gesetz zur Linksteuer Es ertrinkt in seiner eigenen Unvernunft, da die Realität die Gesetzgebung umkehrt. Wenn sich Politik und Bürokratie zu weit von der Realität entfernen, bleibt den Menschen und Unternehmen nur eine Möglichkeit – die Sache selbst in die Hand zu nehmen und eigene Regeln zu definieren, die in der Praxis funktionieren. Mit anderen Worten: Ein wenig ziviler Ungehorsam in diesem Bereich ist gerechtfertigt, bis die Politiker die Realität einholen.

„Wenn man also in der EU unter der Grenze von 10.000 € pro Jahr bleibt, muss man nichts ändern und kann ganz normal weitermachen?“

Genau, Sie rechnen Deutsche Mehrwertsteuer wie gewohnt hinzu und buchen es als Inlandsumsatz (Umsatz in Deutschland nicht dem Kundenland).

Das neue Mehrwertsteuer-Schlupfloch

Gesetzeslücke (dies ist Teil des neuen Mehrwertsteuer-Schlupflochs): Die Änderungen im Mehrwertsteuersystem 1. Juli 2021 machen es möglich, unter dem Radar zu fliegen für diejenigen, die es wünschen:

  • Keine Buchführung durch den Empfänger. Verkäufe an Privatpersonen werden im Empfängerland nicht erfasst, da Privatpersonen keine Buchführung haben und sie keiner Prüfung unterliegen, abgesehen von ihrer üblichen Deklaration, bei der Einkäufe von Waren aus anderen EU-Ländern offensichtlich nicht verbucht werden müssen. So kann das lokale Finanzamt im Kundenland nicht wissen, ob eine Privatperson etwas gekauft hat, das der lokalen Mehrwertsteuer unterliegen sollte. Dem spanischen Finanzamt kann also viel Umsatzsteuer entgehen, ohne es zu wissen, genauso wie dem deutschen Finanzamt, wenn deutsche Privatpersonen bei Firmen in anderen EU-Ländern einkaufen… = Umsatzsteuerschlupflöcher.
  • Freier Warenverkehr. Der Verkauf von Waren in ein anderes EU-Land wird nicht beim Zoll angemeldet. Es gibt keine automatische Kontrolle, wie viele Waren ein Unternehmen in andere EU-Länder liefert (Ausnahmen gibt es z.B. für Lebensmittel tierischen Ursprungs, lebende Tiere und andere Artikel, die auf nationaler Ebene Einfuhrbeschränkungen unterliegen und sowohl im Sende- als auch im Empfangsland bei den Zollbehörden deklariert werden müssen). Die Steuerbehörden können daher über den Zoll nicht sehen, ob ein Unternehmen die Grenze überschritten hat, da die lokale Mehrwertsteuer zur Mehrwertsteuerlücke hinzugerechnet werden muss. 
  • 10000 Euro-Grenze. Verkäufe unter 10000 Euro pro Jahr in andere EU-Länder unterliegen noch dem alten Rahmen (Vereinfachungsregel).  Mit anderen Worten, Sie können mit Deutsch Mütter bis zu dieser Schwelle verkaufen, wenn Sie wollen. Diese Art der Abrechnung wird als deutscher inländischer Umsatz mit deutscher Mutter erfasst. Es ist also nicht möglich, in der Buchhaltung zu sehen, ob ein Unternehmen mehr als 10.000 Euro in andere EU-Länder verkauft hat und damit beginnen sollte, die lokale Mehrwertsteuer für jedes Land zu berechnen. Dies kann nur bei einer Betriebsprüfung festgestellt werden, bei der alle Rechnungen, die an einen Privatkunden in einem anderen EU-Land ausgestellt wurden, manuell zusammengezählt werden.Eine sehr gründliche und zeitaufwändige Prüfung ist daher erforderlich, bei der in vielen Fällen ALLE Rechnungen geprüft werden müssen, damit die Steuerbehörde feststellen kann, ob ein Unternehmen diese Schwelle überschritten hat. Bei Unternehmen mit hohem Umsatz kann eine statistische Stichprobe geprüft werden, um zu sehen, ob der Anteil des Gesamtumsatzes möglicherweise über dem Schwellenwert liegt, aber dann müssen Sie immer noch zum manuellen Schritt übergehen und nachweisen, dass der Schwellenwert überschritten wurde, indem Sie mindestens die Anzahl der Rechnungen, die zusammen über dem Schwellenwert liegen, tatsächlich addieren. Es ist auch nicht im Interesse des Finanzamts, Ressourcen für die Verfolgung dieser Art von „Buchungsfehlern“ aufzuwenden, da dies bedeutet, dass weniger deutsche Mehrwertsteuer eingenommen wird und der Verwaltungsaufwand für die rückwirkende Zuordnung der Mehrwertsteuer zu den jeweiligen Steuerbehörden in anderen EU-Ländern anfällt. Theoretisch ist es möglich, dies aufzudecken, wenn die Steuerbehörden zweimal nachdenken. Sie können den registrierten Wert der Exporte außerhalb der EU für ein bestimmtes Unternehmen damit abgleichen, für wie viel deutsche Umsatzsteuer ein Unternehmen innerhalb Deutschlands verkauft hat. Damit ist es mathematisch möglich, rückwärts zu berechnen, wie viel ein Unternehmen möglicherweise in andere EU-Länder verkauft hat. Für Inlandsverkäufe ist es derzeit nicht möglich, über die Umsatzsteuererklärungen zu erkennen, ob Verkäufe mit deutscher Umsatzsteuer an Privatpersonen oder Unternehmen getätigt wurden. Es ist auch nicht ersichtlich, welcher Anteil der deutschen Umsatzsteuer aus Verkäufen an Privatpersonen im Ausland stammt.Es gibt daher erhebliche Schwierigkeiten für die Finanzverwaltung, eine automatische Kontrollfunktion zu implementieren, um festzustellen, ob dieser Schwellenwert überschritten wurde.
  • = Umsatzsteuerschlupfloch.

    Die Welt bewegt sich auf das Zielprinzip zu

    Die ganze Welt bewegt sich jedoch auf ein System der Mehrwertsteuer nach dem Bestimmungsprinzip zu. Auch wenn Norwegen außerhalb der EU liegt, kann es sein, dass Sie auch dort die lokale Mehrwertsteuer hinzufügen müssen:

    Online-Verkauf von Waren nach Norwegen – mit oder ohne Umsatzsteuer?

    Da Länder außerhalb der EU über ordentliche Zollkontrollen verfügen, ist es für sie einfacher zu erkennen, wenn Waren ins Land kommen, die ohne lokale Mehrwertsteuer verkauft werden. Mehr und mehr Länder außerhalb der EU werden diesem Beispiel folgen.Auf lange Sicht müssen Sie also darauf vorbereitet sein, sich in jedem Land, in das Sie verkaufen, mit der lokalen Mehrwertsteuer auseinanderzusetzen – auch bei Dienstleistungen. Das bedeutet natürlich, dass sich kleine Unternehmen auf einige wenige Länder konzentrieren und Land für Land in dem Maße wachsen müssen, wie sie mit der zunehmenden Bürokratie umgehen können. Aber die modernen Unternehmen von heute sind nicht entwickelt, um nur in einem Land zu verkaufen, sie verkaufen vom ersten Tag an global in die ganze Welt. Es wird für die Wirtschaft und den Handel ein Schritt zurück ins 20. Jahrhundert sein, nur wegen des Mehrwertsteuersystems.

    Lesen Sie auch:

    Das Bestimmungslandprinzip der Mehrwertsteuer

    Aktuelle Mehrwertsteuersätze in der EU (Tabelle)

    Neue Mehrwertsteuerregeln 2021