Wie ist die Ausfuhr von Waren zu erfassen?
Wenn Sie Waren ins Ausland in ein Nicht-EU-Land verkauft haben, gilt dies als Ausfuhr (Exportieren). Bei der Ausfuhr von Waren ins Ausland sollten Sie keine deutsche Mehrwertsteuer hinzufügen. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
Buchführung über die Ausfuhr von Waren an Geschäftskunden außerhalb der EU (B2B)
Beschreibung | Konto SKR03/04 | Soll | Haben |
Ausfuhr von Waren | 8120/4120 | | 1000 |
Bank | 1200/1800 | 1000 |
Hinweis: Es kommt jedoch immer häufiger vor, dass das Land, in das Sie verkaufen, von Ihnen verlangt, dass Sie zum Zeitpunkt des Verkaufs an Privatpersonen mit der Mehrwertsteuer des Kundenlandes verkaufen (Bestimmungsortprinzips), was eine Mehrwertsteuerregistrierung in jedem Land erfordert, in das Sie Waren exportieren. Sie sollten jedoch beim Export keine deutsche Mehrwertsteuer hinzufügen. In der Regel ist es immer noch ohne Mehrwertsteuer an Unternehmen in anderen Ländern.