26 Januar 2023

Verzugszinsen (B2B) aus Deutschland an Unternehmen in der EU in Rechnung stellen

Verzugszinsen für Zahlungen innerhalb der EU. Welcher Zinssatz sollte für Verzugszinsen innerhalb der EU erhoben werden? Wie werden Verzugszinsen, die Unternehmen in anderen EU-Ländern in Rechnung gestellt werden, verbucht? Wie ist die Rechnung im Falle einer mehrwertsteuerbefreiten Dienstleistung zu bezeichnen? Welcher MwSt.-Code ist für mehrwertsteuerbefreite Zinsen innerhalb der EU zu verwenden? Was gilt für im Ausland in Rechnung gestellte Zinsen?

Hallo.

Ich muss B2B-Zinsen für verspätete Zahlungen aus Deutschland an ein Unternehmen in den Niederlanden berechnen.

Wähle ich den Mehrwertsteuercode Mehrwertsteuerfrei innerhalb Deutschlands?

Oder gibt es ähnliche Codes für die EU? Die EU-Mehrwertsteuer für Dienstleistungen ist wahrscheinlich nicht richtig?

Erfassung von Verzugszinsen innerhalb der EU

Verzugszinsen sind keine Umsätze im Sinne des Mehrwertsteuerrechts und fallen daher nicht unter die Mehrwertsteuerregelung. Obwohl man sich vorstellen könnte, dass man wie gewohnt vorgeht und auf die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft verweist und der Käufer die Mehrwertsteuer berechnet und abführt, gilt dies nicht, wenn die Dienstleistung (Zinsen) nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.

Man könnte sich eine problematische Situation vorstellen, in der die Dienstleistung in Deutschland von der Mehrwertsteuer befreit ist, im Land des Kunden aber der Mehrwertsteuer unterliegt. In diesem Fall müssen die Vorschriften des Landes des Kunden bekannt sein und es muss auf die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft verwiesen werden, da bei B2B-Verkäufen innerhalb der EU die Dienstleistung als im Land des Kunden nach den dort geltenden Vorschriften gehandelt wird.

Bei Rechnungen innerhalb der EU müssen Sie begründen, warum eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer auskommt, und sich dabei auf die Mehrwertsteuerrichtlinie berufen.

„Extra information required in some cases

  • Exempt transactions – a reference to the appropriate (EU or national) legislation exempting it, or any other reference indicating it is exempt (at the choice of the supplier).“

Da Finanzdienstleistungen, einschließlich Verzugszinsen, in allen EU-Ländern gemäß Artikel 135 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie von der Mehrwertsteuer befreit sein müssen, können Sie dies auf der Rechnung nachweisen:

„Exempt from VAT, article 135(1)(d) Council Directive 2006/112/EC“

Verbuchung einer Zinsrechnung in ein anderes EU-Land

SKR03 (SKR04)

KontoNameSollHaben
1200 (1800)Bank100
2650 (7100)Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge100

Wenn Ihre Buchhaltungssoftware einen MwSt.-Code verlangt, können Sie den MwSt.-Code „MwSt.-frei in Deutschland“ oder einen gleichwertigen Code verwenden, um sicherzustellen, dass die MwSt.-Erklärung korrekt ist.

EU-Zinsrechner für verspätete Zahlungen

Sofern nicht anders vereinbart, haben Sie innerhalb der EU Anspruch auf 8 % Verzugszinsen, die Sie hier berechnen können:

EU-Zinsrechner