19 Juli 2024

Buchhaltung für das Abonnement einer Buchhaltungssoftware

Verbuchung des Abonnements für die Buchhaltungssoftware. Wie werden die Kosten für die Buchhaltungssoftware verbucht? Wie werden die Kosten für abonnierte Online-Buchhaltungssysteme verbucht? Auf welches Konto werden die Kosten für Geschäftssysteme gebucht? Welches Konto wird für Finanzprogramme verwendet?

Buchhaltung für das Abonnement einer Buchhaltungssoftware

Buchhaltungssoftware-Abonnement und Kauf von Buchhaltungssoftware
Buchhaltung für den Kauf von Buchhaltungssoftware und das Abonnement einer Online-Buchhaltungssoftware

Viele Buchhaltungsprogramme sind heute vollständig webbasiert. Sie werden oft durch monatliche Zahlungen über abonnementähnliche Vereinbarungen bezahlt. Entweder wird das Geld per Lastschriftverfahren abgebucht oder Sie erhalten eine Rechnung von der Buchhaltungssoftware. Sie können das Konto 4909/6303 (externe Dienstleistungen) für Buchhaltungssoftware verwenden, auch für Abonnements und Käufe ganzer „Offline-Programme“, wenn Sie möchten. Wenn Sie die Buchhaltung jedoch an eine Buchhaltungsfirma ausgelagert haben, sollten Sie stattdessen die Konten 4955 (SKR03), 68276830 (SKR04) verwenden, da es sich hierbei um Buchhaltungsdienstleistungen handelt, die von einer externen Firma erbracht werden.

In diesen Fällen können Sie auch die Gebühr für die Buchhaltungssoftware als Teil der Kosten für die Bankdienstleistungen sehen und daher ist es theoretisch auch möglich, diese auf das Konto für Bankkosten zu buchen, allerdings ist dieses für mehrwertsteuerfreie Transaktionen eingerichtet, so dass es Ihre Mehrwertsteuerbuchhaltung durcheinander bringen kann, wenn Sie nicht genau wissen, was Sie tun, und Ihre Buchhaltungssoftware nicht eingehend kennen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Kosten für Online-Buchhaltungssysteme auf dem Konto für IT-Dienstleistungen oder einem ähnlichen Konto zu verbuchen. Sie können auch ein völlig separates Konto nur für Kosten im Zusammenhang mit der von Ihnen verwendeten Buchhaltungssoftware einrichten, z. B. 4926 Buchhaltungssoftware. Am gebräuchlichsten ist es jedoch, das Finanzsystem auf dem Konto 4909/6303 zu verbuchen, weshalb ich dies als Beispiel anführe:

Buchführung der Rechnungslegungsprogramme

Beschreibung
Konto SKR03/04
Soll
Haben
Fremdleistungen
4909/6303
1000
 
Abziehbare Vorsteuer 19 %   
1576/1406
190
 
Bank
1200/1800
 
1190

Ab 2021 können Sie Software und Hardware direkt im Jahr des Kaufs kostenlos erhalten.

More info on the right to book the full amount directly without amortisation can be found here.

 

Wichtige Hinweise:

Wenn das Abonnement sehr teuer ist und sich über mehrere Monate erstreckt, sollten Sie die Kosten entsprechend abgrenzen. Das bedeutet, dass Sie einen Teil des Betrags auf ein Rechnungsabgrenzungskonto buchen und jeden Monat in die Ausgaben übertragen.

Handelt es sich um ein längeres Abonnement (mehr als ein Jahr), muss es möglicherweise als immaterieller Vermögenswert aktiviert werden.

 

Lesen Sie auch

Mehrwertsteuer Spickzettel

26 Januar 2023

Verzugszinsen (B2B) aus Deutschland an Unternehmen in der EU in Rechnung stellen

Verzugszinsen für Zahlungen innerhalb der EU. Welcher Zinssatz sollte für Verzugszinsen innerhalb der EU erhoben werden? Wie werden Verzugszinsen, die Unternehmen in anderen EU-Ländern in Rechnung gestellt werden, verbucht? Wie ist die Rechnung im Falle einer mehrwertsteuerbefreiten Dienstleistung zu bezeichnen? Welcher MwSt.-Code ist für mehrwertsteuerbefreite Zinsen innerhalb der EU zu verwenden? Was gilt für im Ausland in Rechnung gestellte Zinsen?

Hallo.

Ich muss B2B-Zinsen für verspätete Zahlungen aus Deutschland an ein Unternehmen in den Niederlanden berechnen.

Wähle ich den Mehrwertsteuercode Mehrwertsteuerfrei innerhalb Deutschlands?

Oder gibt es ähnliche Codes für die EU? Die EU-Mehrwertsteuer für Dienstleistungen ist wahrscheinlich nicht richtig?

Erfassung von Verzugszinsen innerhalb der EU

Verzugszinsen sind keine Umsätze im Sinne des Mehrwertsteuerrechts und fallen daher nicht unter die Mehrwertsteuerregelung. Obwohl man sich vorstellen könnte, dass man wie gewohnt vorgeht und auf die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft verweist und der Käufer die Mehrwertsteuer berechnet und abführt, gilt dies nicht, wenn die Dienstleistung (Zinsen) nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.

Man könnte sich eine problematische Situation vorstellen, in der die Dienstleistung in Deutschland von der Mehrwertsteuer befreit ist, im Land des Kunden aber der Mehrwertsteuer unterliegt. In diesem Fall müssen die Vorschriften des Landes des Kunden bekannt sein und es muss auf die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft verwiesen werden, da bei B2B-Verkäufen innerhalb der EU die Dienstleistung als im Land des Kunden nach den dort geltenden Vorschriften gehandelt wird.

Bei Rechnungen innerhalb der EU müssen Sie begründen, warum eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer auskommt, und sich dabei auf die Mehrwertsteuerrichtlinie berufen.

„Extra information required in some cases

  • Exempt transactions – a reference to the appropriate (EU or national) legislation exempting it, or any other reference indicating it is exempt (at the choice of the supplier).“

Da Finanzdienstleistungen, einschließlich Verzugszinsen, in allen EU-Ländern gemäß Artikel 135 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie von der Mehrwertsteuer befreit sein müssen, können Sie dies auf der Rechnung nachweisen:

„Exempt from VAT, article 135(1)(d) Council Directive 2006/112/EC“

Verbuchung einer Zinsrechnung in ein anderes EU-Land

SKR03 (SKR04)

KontoNameSollHaben
1200 (1800)Bank100
2650 (7100)Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge100

Wenn Ihre Buchhaltungssoftware einen MwSt.-Code verlangt, können Sie den MwSt.-Code „MwSt.-frei in Deutschland“ oder einen gleichwertigen Code verwenden, um sicherzustellen, dass die MwSt.-Erklärung korrekt ist.

EU-Zinsrechner für verspätete Zahlungen

Sofern nicht anders vereinbart, haben Sie innerhalb der EU Anspruch auf 8 % Verzugszinsen, die Sie hier berechnen können:

EU-Zinsrechner

4 Oktober 2021

Artikel 44 und 196 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates

Artikel 44 und 196 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. Vielleicht sind Ihnen auf Ihren Lieferantenrechnungen kryptische Hinweise auf Rechnungen von Unternehmen aus anderen Ländern aufgefallen? Verweise auf Artikel 44 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates und ähnliches? Was ist das für ein seltsamer Absatz, werden Sie sich fragen?

Es geht darum, wie die Mehrwertsteuer auf innergemeinschaftliche Verkäufe von Dienstleistungen gehandhabt wird.

Artikel 44 und 196 in der Praxis

Was bedeuten nun die Artikel 44 und 196 in der Praxis? Um es kurz und bündig zu sagen: Als Verkäufer einer Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land müssen Sie erklären, warum Sie keine Mehrwertsteuer berechnen. Wenn Sie eine Dienstleistung an einen Kunden in der EU verkaufen, z. B. an ein Unternehmen in Dänemark. In diesem Fall müssen Sie die Mehrwertsteuer in der Regel nicht auf der Rechnung ausweisen.

Beachten Sie, dass sich dies mit der Umstellung der EU auf das Bestimmungslandprinzip bei der Mehrwertsteuer ändert. Ab dem 1. Juli 2021 müssen Sie B2C-Kunden, d. h. Privatkunden in anderen EU-Ländern, die Mehrwertsteuer im Land des Kunden in Rechnung stellen. Mit anderen Worten: dänische Mehrwertsteuer für dänische Kunden. Bis 2022 sollen alle Waren und Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen in anderen Ländern diesem Prinzip folgen. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf B2B-Transaktionen weiterhin möglich sein wird. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts ist jedoch noch unklar, wie dies genau funktionieren wird.

Zusammenfassenden Meldung

Når du sælger en vare eller tjenesteydelse inden for EU og ikke fakturerer moms (på normal vis). Så er du også forpligtet til at foretage en yderligere form for indberetning til Skatteforvaltningen (zusammenfassenden Meldung). Du skal derfor oplyse værdien af de solgte varer og/eller tjenesteydelser. Du rapporterer månedligt eller kvartalsvis afhængigt af disse kriterier:

Wenn Sie eine Ware oder eine Dienstleistung innerhalb der EU verkaufen und keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen (auf die übliche Weise). Dann sind Sie auch verpflichtet, eine zusätzliche Erklärung gegenüber der Steuerverwaltung abzugeben (zusammenfassende Meldung). Sie müssen daher den Wert der verkauften Waren und/oder Dienstleistungen angeben. Je nach diesen Kriterien erstatten Sie monatlich oder vierteljährlich Bericht:

  • Waren = jeden Monat
  • Dienstleistungen = vierteljährlich
  • Sowohl Waren als auch Dienstleistungen = monatlich

Was sollten Sie auf die Rechnung schreiben, wenn Sie einem Kunden in einem anderen EU-Land eine Rechnung stellen?

Neben den üblichen Formvorschriften für Rechnungen müssen Sie auch begründen, warum Sie die deutsche Mehrwertsteuer nicht in die Rechnung aufnehmen. Einer der in den Punkten 1-3 genannten Sätze muss in der Rechnung enthalten sein. Sie können wählen, was Sie wollen, aber wenn Sie einem ausländischen Kunden eine Rechnung ausstellen, kann es für ihn nützlich sein, den Text zu verstehen, so dass Option 2 oder 3 in den meisten Fällen vorzuziehen ist. Linie 3 ist die gebräuchlichste, aber es gibt auch andere Varianten, die mehr oder weniger hausgemacht sind.

  1. Steuerschuldumkehr, § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG).
  2. Reverse charge, article 9 (2) (e), 6th VAT-directive.
  3. General rule for services, article 44 and 196 Council Directive 2006/112/EC (Reverse charge).

Geben Sie auf der Rechnung auch die Mehrwertsteuernummer des Käufers an.

Lesen Sie hier mehr über Reverse Charge und Verlagerung der Steuerschuldnerschaft

Viele Unternehmer raufen sich die Haare vor Verzweiflung über diese Maximierung des Verwaltungsaufwands, den die EU den Unternehmen gerne aufbürdet. Ist das vielleicht der Grund, warum so viele Männer eine Glatze bekommen? Sicherlich ist auch die EU daran schuld! Bei weitem nicht alle Unternehmen haben dieses System verstanden, einige wissen nicht einmal, dass sie eine Begründung schreiben müssen, und andere stellen ihre Rechnungen mit der üblichen inländischen Mehrwertsteuer aus, selbst an ausländische Käufer. Wenn Sie in den Finanzabteilungen multinationaler Unternehmen gearbeitet haben, werden Sie viele Beispiele dafür gesehen haben, wie schwierig und unverständlich es für viele Unternehmer ist. Vor allem kleinere Unternehmen, denen keine Rechtsexperten zur Verfügung stehen, können sich in diesem Bereich alles Mögliche ausdenken. Außerdem gibt es viele Richtlinien und Verordnungen, vor allem in Bereichen wie Transport, Vermittlungsdienste und Waren und Dienstleistungen, die aus der EU ausgeführt und als außerhalb der EU gehandelt werden, wird es noch schwieriger. Seien Sie jedoch vorsichtig, wenn Sie eine ausländische Rechnung mit Mehrwertsteuer erhalten, da Sie die Mehrwertsteuer nicht abziehen können und Ihnen dadurch Kosten entstehen. Das Unternehmen, das Ihnen eine Rechnung mit ausländischer MwSt. ausstellt (z. B. ein Unternehmen in Dänemark, das eine Rechnung mit dänischer MwSt. ausstellt), sollte in der Lage sein, Ihnen genau zu erklären, warum es in diesen Fällen die MwSt. in Rechnung stellen muss. Es kann sein, dass sie Ihre Mehrwertsteuernummer nicht haben und Sie als Privatperson betrachten. In diesem Fall müssen Unternehmen bei der Rechnungsstellung die Mehrwertsteuer ihres eigenen Landes hinzufügen, auch im Ausland. Beachten Sie jedoch, dass es ab 2015 und ab dem 1. Juli 2021 neue Regeln für die Rechnungsstellung an Privatpersonen innerhalb der EU gibt. Bei fehlerhaften Rechnungen mit höheren Werten sollten Sie die Rechnung zurücksenden, eine Gutschrift beantragen und eine neue Rechnung ausstellen lassen. Dies ist nicht immer möglich, und es gibt eine Ausweichlösung, bei der Sie die Mehrwertsteuer vom Finanzamt des Verkäufers über die Steuerbehörde Ihres Heimatlandes zurückfordern können. Andernfalls beantragen Sie einen „VAT Refund application“ bei der Steuerbehörde des betreffenden Landes.

RICHTLINIE 2006/112/EG DES RATES

RICHTLINIE 2006/112/EG DES RATES vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Lesen Sie hier den Originaltext)

Stichworte: Mehrwertsteuerrichtlinie 44, 196, Artikel 44 und 196, 2006, 112, EG, Mehrwertsteuerrichtlinie, EU-Mehrwertsteuerrichtlinie und Verkauf von Dienstleistungen eu.