16 Februar 2025

Buchung von Suno Udio Elevenlabs

Buchung eines Audio-Programm-Abonnements

Wie buchen Sie ein Abonnement für netzbasierte Musik‑/Audioprogramme?
Heutzutage gibt es beliebte cloudbasierte KI-Musikdienste wie SunoUdio und Elevenlabs – reine Onlinedienste ohne Softwareinstallation. Die Bezahlung erfolgt in der Regel monatlich per Abonnement. Doch wie werden diese Kosten korrekt in der Buchhaltung erfasst?

Buchung von Online-Abo-Leistungen in Deutschland

Für Software- oder Online-Abonnements können Sie im deutschen Kontenrahmen (z. B. SKR04) grundsätzlich das Konto „EDV-Software“ (z. B. Konto 4950/4951) verwenden. Alternativ bieten manche Unternehmer die Möglichkeit, die Kosten unter „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ (z. B. Konto 4950) zu buchen, sofern es sich um ein reines Abonnement handelt.

Da es sich hier um eine Lizenzgebühr handelt, die Ihnen das Nutzungsrecht an der Cloud‑basierten Musik-/Audiolösung einräumt, empfiehlt sich in vielen Fällen die Buchung auf einem Softwarekonto – etwa:

  • 4950 – EDV-Software (Lizenzen und Abonnements)
    (Alternativ können Sie ein separates Unterkonto für Musik-/Audioprogramme einrichten, z. B. 4951.) oder 6837.

Umsatzsteuerliche Behandlung

Wenn der Anbieter – wie beispielsweise bei Suno – seinen Sitz im Ausland hat, erfolgt die Leistung entweder als innergemeinschaftlicher Erwerb (wenn der Anbieter in der EU registriert ist) oder als Leistung aus einem Drittland. In Deutschland müssen Sie prüfen, ob das Reverse‑Charge-Verfahren anzuwenden ist.

Suno

Da Sie diese Seite lesen, haben Sie wahrscheinlich Suno für die Verwendung in Ihrem Unternehmen gekauft. In diesem Fall stellt Suno Ihnen eine Rechnung aus den USA ohne Mehrwertsteuer aus. In diesem Fall stellt Suno Ihnen eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus den USA aus.

  • Dienstleistung von außerhalb der EU (Reverse Charge)
    Wenn Sie eine Dienstleistung aus einem anderen Land kaufen, werden zwei Zeilen Mehrwertsteuer ausgewiesen, die sich gegenseitig aufheben.

Beispielbuchung für eine monatliche Abonnement-Rechnung von Suno:

BuchungstextKonto (SKR04)SollHaben
Abonnement Suno (Netto, EU-Leistung, Reverse Charge)6837 – EDV-Software100,00 €
Umsatzsteuer 19 %3806 – Umsatzsteuer 19,00 €
Abziehbare Vorsteuer 19 %1406 – Vorsteuer19,00 €
Verbindlichkeiten (Zahlung an Anbieter)1800 – Bank100,00 €
BuchungstextKonto (SKR03)SollHaben
Abonnement Suno (Netto, EU-Leistung, Reverse Charge)4964 – EDV-Software100,00 €
Umsatzsteuer 19 %1776 – Umsatzsteuer 19,00 €
Abziehbare Vorsteuer 19 %1576 – Vorsteuer19,00 €
Verbindlichkeiten (Zahlung an Anbieter)1200 – Bank100,00 €

Hinweis: Passen Sie die Kontenbezeichnungen ggf. an Ihren individuellen Kontenplan an. Bei Leistungen aus Drittstaaten gelten andere Regelungen.

Buchung des Abonnements von Elevenlabs

Im Fall von Elevenlabs wird die Ausgangsrechnung von einem Anbieter mit Sitz außerhalb der USA, aber mit einer EU-USt‑Nummer ausgestellt. Damit handelt es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb. Die Buchung erfolgt analog zu obigem Beispiel, jedoch mit dem Hinweis, dass hier der Anbieter über ein EU-VAT-Nummer abrechnet und Sie müssen daher keinen internationalen Dienst (Dienst aus einem Drittland) buchen.

Buchungstext Konto (SKR04) Soll Haben
Abonnement Elevenlabs (Netto, EU-Leistung, Reverse Charge) 6837 – EDV-Software 100,00 €  
Umsatzsteuer aus innergemein-
schaftlichem Erwerb 19 %
3804 – Umsatzsteuer   19,00 €
Vorsteuer (innergemeinschaftlicher Erwerb) 1402 – Vorsteuer 19,00 €  
Verbindlichkeiten (Zahlung an Anbieter) 1800 – Bank   100,00 €

Buchungstext Konto (SKR03) Soll Haben
Abonnement Elevenlabs (Netto, EU-Leistung, Reverse Charge) 4964 – EDV-Software 100,00 €  
Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % 1774 – Umsatzsteuer   19,00 €
Vorsteuer (innergemeinschaftlicher Erwerb) 1572 – Vorsteuer 19,00 €  
Verbindlichkeiten (Zahlung an Anbieter) 1200 – Bank   100,00 €

Hinweis: Passen Sie die Kontenbezeichnungen ggf. an Ihren individuellen Kontenplan an. Bei Leistungen aus Drittstaaten gelten andere Regelungen.

Zusammenfassung

Für die Buchung von Online-Abo-Leistungen wie denen von Suno, Udio und Elevenlabs empfiehlt sich in Deutschland in der Regel:

    1. EDV-Software (Lizenzen und Abonnements) als Aufwandskonto (z. B. 4950/4951).

    1. Bei Leistungen aus dem EU-Ausland Anwendung des Reverse‑Charge-Verfahrens, d.h. Nettobetrag erfassen, Umsatzsteuer (19 %) in gleicher Höhe sowohl als Steuerschuld als auch als Vorsteuer verbuchen.

Mit diesen Buchungen erfüllen Sie sowohl die deutschen Rechnungslegungsvorschriften als auch die umsatzsteuerlichen Regelungen.


Bei diesem Artikel handelt es sich um eine mit Hilfe von KI erstellte Übersetzung und Anpassung, die deutsche Regeln, Begriffe und gängige Kontenrahmen (z.B. SKR04) berücksichtigt. Bitte konsultieren Sie Ihren Steuerberater, um sicherzustellen, dass diese Lösung optimal an Ihre Unternehmensstruktur angepasst ist.






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Verfasst 16. Februar 2025 von Der Mwst in category "BUCHHALTUNG", "Deutschland", "Elektronische Dienstleistungen", "International VAT", "Mehrwertsteuer", "USA

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