4 Oktober 2021

Artikel 44 und 196 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates

Artikel 44 und 196 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. Vielleicht sind Ihnen auf Ihren Lieferantenrechnungen kryptische Hinweise auf Rechnungen von Unternehmen aus anderen Ländern aufgefallen? Verweise auf Artikel 44 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates und ähnliches? Was ist das für ein seltsamer Absatz, werden Sie sich fragen?

Es geht darum, wie die Mehrwertsteuer auf innergemeinschaftliche Verkäufe von Dienstleistungen gehandhabt wird.

Artikel 44 und 196 in der Praxis

Was bedeuten nun die Artikel 44 und 196 in der Praxis? Um es kurz und bündig zu sagen: Als Verkäufer einer Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land müssen Sie erklären, warum Sie keine Mehrwertsteuer berechnen. Wenn Sie eine Dienstleistung an einen Kunden in der EU verkaufen, z. B. an ein Unternehmen in Dänemark. In diesem Fall müssen Sie die Mehrwertsteuer in der Regel nicht auf der Rechnung ausweisen.

Beachten Sie, dass sich dies mit der Umstellung der EU auf das Bestimmungslandprinzip bei der Mehrwertsteuer ändert. Ab dem 1. Juli 2021 müssen Sie B2C-Kunden, d. h. Privatkunden in anderen EU-Ländern, die Mehrwertsteuer im Land des Kunden in Rechnung stellen. Mit anderen Worten: dänische Mehrwertsteuer für dänische Kunden. Bis 2022 sollen alle Waren und Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen in anderen Ländern diesem Prinzip folgen. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf B2B-Transaktionen weiterhin möglich sein wird. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts ist jedoch noch unklar, wie dies genau funktionieren wird.

Zusammenfassenden Meldung

Når du sælger en vare eller tjenesteydelse inden for EU og ikke fakturerer moms (på normal vis). Så er du også forpligtet til at foretage en yderligere form for indberetning til Skatteforvaltningen (zusammenfassenden Meldung). Du skal derfor oplyse værdien af de solgte varer og/eller tjenesteydelser. Du rapporterer månedligt eller kvartalsvis afhængigt af disse kriterier:

Wenn Sie eine Ware oder eine Dienstleistung innerhalb der EU verkaufen und keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen (auf die übliche Weise). Dann sind Sie auch verpflichtet, eine zusätzliche Erklärung gegenüber der Steuerverwaltung abzugeben (zusammenfassende Meldung). Sie müssen daher den Wert der verkauften Waren und/oder Dienstleistungen angeben. Je nach diesen Kriterien erstatten Sie monatlich oder vierteljährlich Bericht:

  • Waren = jeden Monat
  • Dienstleistungen = vierteljährlich
  • Sowohl Waren als auch Dienstleistungen = monatlich

Was sollten Sie auf die Rechnung schreiben, wenn Sie einem Kunden in einem anderen EU-Land eine Rechnung stellen?

Neben den üblichen Formvorschriften für Rechnungen müssen Sie auch begründen, warum Sie die deutsche Mehrwertsteuer nicht in die Rechnung aufnehmen. Einer der in den Punkten 1-3 genannten Sätze muss in der Rechnung enthalten sein. Sie können wählen, was Sie wollen, aber wenn Sie einem ausländischen Kunden eine Rechnung ausstellen, kann es für ihn nützlich sein, den Text zu verstehen, so dass Option 2 oder 3 in den meisten Fällen vorzuziehen ist. Linie 3 ist die gebräuchlichste, aber es gibt auch andere Varianten, die mehr oder weniger hausgemacht sind.

  1. Steuerschuldumkehr, § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG).
  2. Reverse charge, article 9 (2) (e), 6th VAT-directive.
  3. General rule for services, article 44 and 196 Council Directive 2006/112/EC (Reverse charge).

Geben Sie auf der Rechnung auch die Mehrwertsteuernummer des Käufers an.

Lesen Sie hier mehr über Reverse Charge und Verlagerung der Steuerschuldnerschaft

Viele Unternehmer raufen sich die Haare vor Verzweiflung über diese Maximierung des Verwaltungsaufwands, den die EU den Unternehmen gerne aufbürdet. Ist das vielleicht der Grund, warum so viele Männer eine Glatze bekommen? Sicherlich ist auch die EU daran schuld! Bei weitem nicht alle Unternehmen haben dieses System verstanden, einige wissen nicht einmal, dass sie eine Begründung schreiben müssen, und andere stellen ihre Rechnungen mit der üblichen inländischen Mehrwertsteuer aus, selbst an ausländische Käufer. Wenn Sie in den Finanzabteilungen multinationaler Unternehmen gearbeitet haben, werden Sie viele Beispiele dafür gesehen haben, wie schwierig und unverständlich es für viele Unternehmer ist. Vor allem kleinere Unternehmen, denen keine Rechtsexperten zur Verfügung stehen, können sich in diesem Bereich alles Mögliche ausdenken. Außerdem gibt es viele Richtlinien und Verordnungen, vor allem in Bereichen wie Transport, Vermittlungsdienste und Waren und Dienstleistungen, die aus der EU ausgeführt und als außerhalb der EU gehandelt werden, wird es noch schwieriger. Seien Sie jedoch vorsichtig, wenn Sie eine ausländische Rechnung mit Mehrwertsteuer erhalten, da Sie die Mehrwertsteuer nicht abziehen können und Ihnen dadurch Kosten entstehen. Das Unternehmen, das Ihnen eine Rechnung mit ausländischer MwSt. ausstellt (z. B. ein Unternehmen in Dänemark, das eine Rechnung mit dänischer MwSt. ausstellt), sollte in der Lage sein, Ihnen genau zu erklären, warum es in diesen Fällen die MwSt. in Rechnung stellen muss. Es kann sein, dass sie Ihre Mehrwertsteuernummer nicht haben und Sie als Privatperson betrachten. In diesem Fall müssen Unternehmen bei der Rechnungsstellung die Mehrwertsteuer ihres eigenen Landes hinzufügen, auch im Ausland. Beachten Sie jedoch, dass es ab 2015 und ab dem 1. Juli 2021 neue Regeln für die Rechnungsstellung an Privatpersonen innerhalb der EU gibt. Bei fehlerhaften Rechnungen mit höheren Werten sollten Sie die Rechnung zurücksenden, eine Gutschrift beantragen und eine neue Rechnung ausstellen lassen. Dies ist nicht immer möglich, und es gibt eine Ausweichlösung, bei der Sie die Mehrwertsteuer vom Finanzamt des Verkäufers über die Steuerbehörde Ihres Heimatlandes zurückfordern können. Andernfalls beantragen Sie einen „VAT Refund application“ bei der Steuerbehörde des betreffenden Landes.

RICHTLINIE 2006/112/EG DES RATES

RICHTLINIE 2006/112/EG DES RATES vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Lesen Sie hier den Originaltext)

Stichworte: Mehrwertsteuerrichtlinie 44, 196, Artikel 44 und 196, 2006, 112, EG, Mehrwertsteuerrichtlinie, EU-Mehrwertsteuerrichtlinie und Verkauf von Dienstleistungen eu.

18 September 2021

Muss ich Rechnungen für Privatpersonen erstellen?

Rechnung an Privatkunden. Sollen Rechnungen an Privatkunden gestellt werden? Müssen alle Kunden eine förmliche Rechnung erhalten? Wann müssen Sie keine Rechnung stellen? B2C-Rechnungsstellung? Welche Geschäftsvorgänge sind von der Rechnungsstellungspflicht ausgenommen? Müssen Sie immer mindestens eine vereinfachte Rechnung erstellen? Ist für Verkäufe aus dem eigenen Unternehmen an sich selbst als Privatperson eine Rechnung erforderlich?

Rechnungspflicht für Privatpersonen?

Ist eine Rechnung für Privatpersonen erforderlich?

Eigentlich müssen Sie keine Rechnung erstellen, wenn Sie an Privatpersonen verkaufen.

Wenn Sie eine Rechnung an eine Privatperson ausstellen, muss diese den Bruttopreis einschließlich Mehrwertsteuer ausweisen.

Es gibt einige Ausnahmen:

  • Bau-, Garten- oder Reinigungsdienste und mit dieser Kategorie verbundene Dienstleistungen
  • Verkauf von Transportfahrzeugen, die in einem anderen EU-Land besteuert werden
  • Fernverkauf von Waren aus einem anderen EU-Land an einen Privatkunden in Deutschland (jedoch nicht, wenn der Verkäufer unter einen von einer Behörde in einem anderen EU-Land ausgestellten Identifizierungsbeschluss für das EU-Fernverkaufssystem fällt. Mit anderen Worten, Sie sind MOSS/OSS-registriert in einem anderen Land)

Privatrechnungen – von einer Privatperson erstellte Rechnung

Wenn eine natürliche Person (Privatperson) eine Rechnung erstellt, handelt es sich um eine Privatrechnung. Als Privatperson sind Sie nicht verpflichtet, eine Rechnung zu erstellen, aber sie wird oft vom Käufer verlangt. Solange Sie nicht mehr als 600 Euro pro Jahr in Rechnung stellen, müssen Sie keine Steuern zahlen.

Braucht der Kunde eine Quittung?

Der Kunde muss heute keine Quittung erhalten, aber die Vorschriften werden immer strenger, insbesondere für bargeldintensive Unternehmen.

In Deutschland gibt es noch keine Registrierkassenpflicht. Bis 2023 gibt es eine Übergangsfrist für bestehende Kassensysteme in Deutschland. Nach Ablauf dieser Frist besteht die gesetzliche Verpflichtung, das bestehende Kassensystem auf ein elektronisches Registrierungssystem umzustellen. Dadurch wird auch die Kassensteuerung aktiviert.

Immer Rechnungen für B2B erstellen

Bei Verkäufen an Unternehmen (juristische Personen) sollten Sie in der Regel immer Rechnungen ausstellen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, z. B. sind Rechnungen für Personentransporte in und aus anderen Ländern nicht erforderlich. Wenn die Waren, Dienstleistungen oder Umsätze in Deutschland von der Mehrwertsteuer befreit sind, brauchen Sie auch keine Rechnung auszustellen. Manchmal ist es technisch oder verwaltungstechnisch schwierig, richtige Rechnungen zu erstellen. In diesem Fall kann stattdessen eine einfache Quittung (vereinfachte Rechnung/Kleinbetragsrechnung < 250 Euro – § 33 UStDV) gedruckt werden. Das Internet und der globale Handel mit Verkäufen über verschiedene Systeme und Plattformen in unterschiedlichen Phasen können es schwierig machen, vollständige Unterlagen zu erhalten, um formelle Rechnungen gemäß den schwedischen Rechnungslegungsvorschriften zu erstellen. Hier bleibt manchmal keine andere Wahl, als Unterlagen „zusammenzukratzen“, die zumindest einer Quittung entsprechen. Vereinfachte Rechnungen dürfen jedoch seltsamerweise nicht für Transaktionen zwischen EU-Ländern verwendet werden, obwohl die Politiker sagen, dass es so wunderbar und wunderbar ist, dem gemeinsamen Markt anzugehören, der so funktionieren sollte, als ob wir in ein und demselben Land wären.

Eine Rechnung zwischen zwei Unternehmen (B2B) muss innerhalb von 6 Monaten ausgestellt werden.

Erfordernisse für die Buchführung

Auch wenn Sie keine formelle Rechnung erstellen müssen, benötigen Sie dennoch Buchhaltungsunterlagen, um den Geschäftsvorgang zu belegen. Mit anderen Worten, Sie müssen zumindest einen Nachweis mit einer Form von unterstützenden Unterlagen erstellen. In vielen Fällen bedeutet dies die Ausstellung einer vereinfachte Rechnung (Beleg) für Transaktionen unter $4000.

Reparatur einer fehlerhaften Rechnung

Es ist nun erlaubt, eine „defekte“ Rechnung nachträglich zu reparieren. Sie können also eine Rechnung, bei der eine oder mehrere Pflichtangaben fehlen, nachträglich mit einem zusätzlichen Dokument vervollständigen. Sie können eine vereinfachte Rechnung auch dann verwenden, wenn die Branchentradition, die Verwaltungspraxis oder die technischen Gegebenheiten der Rechnungsstellung die Erstellung einer vollständigen formellen Rechnung problematisch machen.

Lesen Sie hier mehr über Rechnungen:

Was ist eine vereinfachte Rechnung?

Was muss in einer Rechnung enthalten sein?

Kann ich in Excel keine Rechnungen erstellen? 

Wie lange müssen Sie Rechnungen archivieren?

Kann ich Aufzeichnungen über Käufe von Waren und Dienstleistungen von Privatpersonen führen?

Definition des Geschäftsvorfalls

18 September 2021

Was ist eine vereinfachte Rechnung?

Was muss eine Quittung enthalten?

Vereinfachte Rechnung. Was ist eine vereinfachte Rechnung? Eine vereinfachte Rechnung ist z. B. ein gewöhnlicher Kassenbon, den man in einem Geschäft erhält, wenn man einkauft. Es wäre umständlich, wenn man jedes Mal eine Rechnung bekommen müsste, wenn man zum Beispiel im Aldi-Markt Gemüse gekauft hat. Deshalb gibt es Regeln für vereinfachte Rechnungen, die nicht alle Regeln erfüllen müssen, die für normale Rechnungen gelten. Eine Quittung enthält nicht wirklich genügend Informationen, um als Grundlage für die Mehrwertsteuergesetzgebung akzeptiert zu werden. Normalerweise stehen Ihr Name und Ihre Adresse nicht auf dem Kassenbon bei Aldi Markt, wie Sie vielleicht schon bemerkt haben. Deshalb haben sie die Ausnahme der vereinfachten Rechnungen, die in der Alltagssprache Quittungen genannt werden. Früher lag die Obergrenze bei 150 €, aber jetzt kann eine vereinfachte Rechnung über einen Betrag von bis zu 250 € einschließlich Mehrwertsteuer ausgestellt werden und trotzdem für die Vorsteuererhebung gültig sein, wenn Sie für Ihr Unternehmen einkaufen und eine Quittung erhalten.

Wenn Sie an Kunden in anderen EU-Ländern verkaufen, können Sie die vereinfachte Rechnung nicht verwenden.

Eine vereinfachte Rechnung (Quittung) muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Lieferanten
  • Datum der Ausstellung
  • Menge, Art und Umfang der gelieferten Waren
  • Betrag der Entschädigung und der Mehrwertsteuer sowie der anwendbare Steuersatz oder im Falle einer Steuerbefreiung eine Angabe zur Begründung der Steuerbefreiung

Ausstellungsdatum

Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Lieferers/Leistungserbringers

Art der gelieferten Waren / erbrachten Dienstleistungen

zu entrichtender Mehrwertsteuerbetrag – oder die zu dessen Berechnung notwendigen Daten

genauer und eindeutiger Verweis auf die ursprüngliche Rechnung und die geänderten Einzelheiten (Gutschrift, Lastschrift oder ein anderes als Rechnung behandeltes Dokument)

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
§ 33 Rechnungen über Kleinbeträge

Hier können Sie nachlesen, was normale Rechnungen enthalten müssen

Ausnahme, wenn Beleg trotz höherem Betrag gültig ist

Es gibt einige wenige Ausnahmen, in denen eine vereinfachte Rechnung als ausreichend angesehen wird, obwohl der Gesamtbetrag höher ist als
250: Diese Fälle betreffen Situationen, in denen es erhebliche Schwierigkeiten gibt, eine vollständige Rechnung zu erhalten. Beispiele hierfür sind Einkäufe an Geldautomaten mit Kreditkarten (Benzin, Bahntickets). In diesen Fällen ist es notwendig, der Quittung oder dem Buchungsbeleg einen Kontoauszug beizufügen, der als Sekundärnachweis dafür dient, dass der Kauf tatsächlich stattgefunden hat und dass er mit Ihnen und Ihrem Unternehmen in Verbindung gebracht werden kann.

Hier finden Sie kostenlose Rechnungsvorlagen für die Rechnungsstellung